Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der traveljunkies GmbH

Liebe Traveller,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dir (dem Kunden) und der Firma „traveljunkies GmbH“, nachfolgend „traveljunkies“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages.

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a –y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ Artikel 250 – 252 EGBGB (Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen) und füllen diese aus. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.

Bitte nimm dir daher Zeit und lies dir die nachfolgenden Reisebedingungen in Ruhe durch.

Bei allen von traveljunkies vermittelten Reisen gelten die jeweiligen AGB der Veranstalter, die unter Hinweise der jeweiligen Reise hinterlegt sind. Der Gerichtsstand für Vermittlertätigkeiten ist der Firmensitz von traveljunkies GmbH in Ebhausen.

Bei der Abwicklung von kostenlosen Stornierungen vermittelter Reisen behalten wir uns gemäß § 675 BGB ein Entgelt in Höhe von 90 EUR pro Person stützend auf einer Geschäftsbesorgung vor. Im Gegenzug dazu kannst du dich auf einen reibungslosen Ablauf und eine stetige Kommunikation verlassen.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebotes von traveljunkies und der Buchung des Kunden sind die Beschreibungen des Angebotes und die ergänzenden Informationen zum Buchungsablauf soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Mit dem Buchungsformular/ Reiseanmeldung bietet der Kunde traveljunkies den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung/ Rechnung durch traveljunkies zustande.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von traveljunkies vor, an das traveljunkies für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt, An- und/oder Restzahlung tätigt oder die Reise widerspruchslos antritt.

d) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax vorgenommen wird und mit dem Buchungsformular von traveljunkies erfolgen soll, welches im Internet/auf der traveljunkies Webseite heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden kann, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde traveljunkies den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Buchungen, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen sollen auf dem Buchungsformular (Anmeldeformular) erfolgen, welches im Falle der Übermittlung per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterzeichnet als E-Mail-Anhang übermittelt werden soll.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch traveljunkies zustande.

1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von traveljunkies erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

b) Soweit der Vertragstext von traveljunkies im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) “zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde traveljunkies den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons “zahlungspflichtig buchen” begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. traveljunkies ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von traveljunkies beim Kunden zu Stande.

2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 r Abs. 4 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist traveljunkies berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

2.3. Deine Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:

a) Kreditkarte: Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss von deiner Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von deiner Kreditkarte.

b) Überweisung: Die Anzahlung muss in jedem Fall so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 28 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht.

c) Kurzfristigen Buchungen (10 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte möglich.

3. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von traveljunkies nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Fahrtzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. traveljunkies ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn traveljunkies in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von traveljunkies über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden und Ersatzpersonen

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei traveljunkies. Der Rücktritt ist ausschließlich in schriftlicher Form zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert traveljunkies den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann traveljunkies eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. Der Ersatzanspruch von traveljunkies ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.

4.4. Bei allen von traveljunkies veranstalteten Reisen, kann traveljunkies eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:

  • Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20%
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35%
  • ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50%
  • ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

Bei allen von traveljunkies vermittelten Reisen gelten die jeweiligen AGB der Veranstalter, die unter Hinweise der jeweiligen Reise hinterlegt sind.

Als Stichtag für die Berechnung gilt der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung.

4.5. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von traveljunkies geforderte Pauschale.

4.6. traveljunkies behält sich vor, in Abweichung von den unter 4.4. aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit traveljunkies nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist traveljunkies verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.7. Bei bestimmten Reiseangeboten sind Stornobedingungen möglich, die von den vorstehenden Stornosätzen abweichen. Über diese wird der Reisende in der Reiseausschreibung informiert.

4.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

4.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne gebuchte Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. traveljunkies wird sich um eine anteilige Erstattung der nicht genutzten Aufwendungen durch die einzelnen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch traveljunkies

6.1. traveljunkies kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) traveljunkies hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) traveljunkies ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von traveljunkies später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

6.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn traveljunkies in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch traveljunkies dieser gegenüber geltend zu machen.

6.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6.4. Es obliegt dem Kunden auf den Zeitpunkt und die Rücktrittskonditionen bei der Buchung von Flügen zu achten.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1. traveljunkies kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von traveljunkies nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2. Kündigt traveljunkies, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. unvermeidbare außergewöhnliche Umstände

Gemäß § 651k Absatz 4 BGB ist der Zeitraum für den traveljunkies im Fall von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände wie Krieg, Terror, etc. die Kosten für eine notwenige Beherbergung übernimmt, auf drei Nächte beschränkt.

9. Gewährleistung

9.1. Die sich aus § 651 o Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit traveljunkies wie folgt konkretisiert

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Agentur von traveljunkies anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Agentur wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen die Betreuung durch eine örtliche Agentur nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber traveljunkies unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2. Die Agenturen, die Leistungsträger und deren Mitarbeiter sind nicht befugt und von traveljunkies nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen traveljunkies anzuerkennen.

9.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, traveljunkies erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn traveljunkies oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von traveljunkies oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

9.4. Der Kunde hat traveljunkies zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von traveljunkies mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

10. Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von traveljunkies für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die

a) keine Körperschäden sind und

b) nicht schuldhaft herbeigeführt werden.

10.2. traveljunkies haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von traveljunkies sind.

10.3. Soweit andere Beförderungsleistungen als Flugleistungen von traveljunkies als eigene vertragliche Leistungen geschuldet sind, haftet traveljunkies für solche Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort sowie für Zwischenbeförderungen (ohne Flüge) während der Reise und/oder wenn und insoweit bei vermittelten Leistungen jeder Art für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von traveljunkies ursächlich geworden ist.

11. Fristgebundene Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber traveljunkies

11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

11.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber traveljunkies unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.

11.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12. Verjährung

12.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651k bis n BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von traveljunkies oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von traveljunkies beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von traveljunkies oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von traveljunkies beruhen.

12.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12.4. Schweben zwischen dem Kunden und traveljunkies Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder traveljunkies die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. traveljunkies verpflichtet sich, Reisende über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes zu unterrichten. Der Reisende ist angehalten sich über die spezifischen Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeilichen Bestimmungen für seine Staatsangehörigkeit zu informieren.

13.2. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist traveljunkies in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.

Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

13.3. traveljunkies haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Vorstehendes gilt auch, wenn der Reisende traveljunkies mit der Besorgung beauftragt hat. Von den diplomatischen Vertretungen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten.

13.4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere gilt dies auch für die korrekte Schreibweise des eigenen Namens sowie der Namen aller ggf. in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, entsprechend der offiziellen Schreibweise im Reisepass. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von traveljunkies bedingt sind.

14. Reiseschutz (Reiserücktrittskostenversicherung u.a.)

Bitte beachte, dass die auf der traveljunkies Homepage genannten Reisepreise keine Reiserücktritts- Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Wenn du vor Reiseantritt von deiner Reise zurücktrittst, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen traveljunkies-Reiseschutzes der URV Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

15. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

15.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und traveljunkies die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können traveljunkies ausschließlich an deren Sitz verklagen.

15.2. Für Klagen von traveljunkies gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von traveljunkies vereinbart.

15.3. Der Gerichtsstand von traveljunkies ist der Firmensitz in Ebhausen

16. Sonstige Bestimmungen

16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

16.2. Stand dieser Bedingungen ist Dezember 2020.

Reiseveranstalter

Anschrift und Sitz:

traveljunkies GmbH
Johanniterstraße 14
72224 Ebhausen bei Nagold

Geschäftsführerin:

Jasmin Hornung